Telekom LTE für Bonn, Hamburg, Leipzig und München
Die Deutsche Telekom hat offiziell vier weitere deutsche Städte mit einem LTE-Netz ausgestattet. In Bonn, Hamburg, Leipzig und München sind jetzt Datenraten mit der neuen Mobilfunktechnologie von bis zu 100 MBit/s möglich. Noch...[mehr]
Neue MobileInternet Datentarife von Vodafone für Laptop und Tablet
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LTE-Internet bereits für 13 Millionen Haushalte verfügbar
Der Ausbau der mobilen Breitbandnetze geht zügig voran. Aktuell können in Deutschland bereits etwa 13 Millionen Haushalte den neuen Mobilfunkstandard LTE nutzen. Das hat eine Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM bei den ...[mehr]
News
Startschuss zur Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen in der Schweiz
Die ComCom hat das BAKOM beauftragt, heute freie und in absehbarer Zukunft frei werdende Mobilfunkfrequenzen öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt insbesondere im Hinblick auf das Auslaufen der GSM- und UMTS-Konzessionen am 31. Dezember 2013 bzw. 31. Dezember 2016. Zudem schreibt die Schweiz - als eines der ersten Länder in Europa - die Frequenzen der so genannten "
digitalen Dividende" im 800 MHz-Bereich aus. Diese breite Palette an Mobilfunkfrequenzen wird einheitlich zur Nutzung bis Ende 2028 ausgeschrieben.
Vergabe via Auktion
Im Sinne der Transparenz und der Gleichbehandlung erfolgt die Vergabe im Rahmen einer Auktion. Die heutigen Netzbetreiber und alle weiteren interessierten Firmen können zu gleichen Bedingungen an der Ausschreibung teilnehmen. Das Auktionsformat ist so ausgestaltet, dass sowohl die Anzahl der Konzessionen wie auch die Frequenzausstattung nicht durch die ComCom vorgegeben, sondern grundsätzlich offen sind. Den Marktteilnehmern wird damit die Möglichkeit geboten, eine zukunftsträchtige Frequenzausstattung zu erwerben, die ihren Geschäftsmodellen entspricht.
Die Auktion wird über ein elektronisches Auktionssystem der englischen Firma DotEcon Ltd. durchgeführt. Dieses System erlaubt das sichere Bieten über das Internet und kam bereits in Ländern wie Dänemark, Grossbritannien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Hong Kong erfolgreich zum Einsatz.
Die Frequenzen werden technologieneutral vergeben und können somit auch mit den neuesten Mobilfunktechnologien wie etwa
LTE (Long Term Evolution of UMTS) genutzt werden. Mit der frühzeitigen Frequenzvergabe und einer Nutzungsdauer bis Ende 2028 können die Konzessionäre langfristig planen und ihre Investitionen auf einer gefestigten Grundlage tätigen. Mit zusätzlichen Frequenzen können die Netzbetreiber zudem die stark steigende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten befriedigen.
Nutzungsauflagen
Um zu gewährleisten, dass die zugeteilten Frequenzen auch tatsächlich zur Erbringung von Fernmeldediensten genutzt werden, enthalten die Konzessionen eine allgemeine Pflicht zur Nutzung der zugeteilten Frequenzen zur Erbringung von Fernmeldediensten. Zusätzlich werden, abgestuft nach Frequenzbändern, nachfolgende Nutzungsauflagen gemacht:
- Konzessionäre, welche über Nutzungsrechte an Frequenzen unter 1 GHz verfügen, sind verpflichtet, bis spätestens am 31. Dezember 2018 50% der Bevölkerung der Schweiz mit Mobilfunkdiensten über ihre eigene Infrastruktur zu versorgen;
- Konzessionäre, welche über Nutzungsrechte an Frequenzen in den Bändern 1800 MHz und 2100 MHz FDD verfügen, sind verpflichtet, bis spätestens am 31. Dezember 2018 (1800 MHz) bzw. 31. Dezember 2021 (2100 MHz FDD) 25% der Bevölkerung der Schweiz mit Mobilfunkdiensten über ihre eigene Infrastruktur zu versorgen.
- Konzessionäre, welche über Nutzungsrechte an Frequenzen in den Bändern 2100 MHz TDD und 2600 MHz verfügen, unterliegen ab 1. Januar 2019 der allgemeinen Nutzungspflicht.
Bietbeschränkungen (Spectrum Caps)
Um ungewollte, den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt gefährdende Auktionsresultate zu verhindern, hat die ComCom so genannte Bietbeschränkungen (Spectrum Caps) in einzelnen Frequenzbändern festgelegt. Bietbeschränkungen legen den maximalen Umfang an Frequenzen fest, den ein Bieter im entsprechenden Frequenzband erwerben darf. Die Bietbeschränkungen wurden derart definiert, dass einerseits ein Bietwettbewerb in der Auktion entsteht und andererseits insbesondere die bestehenden Betreiber die Möglichkeit haben, eine ausreichende Frequenzausstattung zu erwerben. Festgelegt wurden nachfolgende Bietbeschränkungen:
- Maximal 2 x 30 MHz in den Bändern < 1 GHz (Beschränkung gesamthaft über die Bänder 800 MHz und 900 MHz zusammen)
- und zugleich maximal 2 x 20 MHz im 900 MHz-Band (GSM).
Mit der Wahl dieser Beschränkungen soll insbesondere verhindert werden, dass ein finanzstarker Bieter das gesamte 900 MHz-Spektrum erwerben und dadurch einen bestehenden Betreiber mit einem auf 900 MHz-Frequenzen basierenden Netz aus dem Markt drängen kann.
- Maximal 2 x 30 MHz im 2100 MHz-Band (UMTS)
Diese Beschränkung wurde so gewählt, damit alle drei bestehenden Betreiber bei entsprechender Zahlungsbereitschaft die Möglichkeit haben, mindestens denselben Frequenzumfang im 2100 MHz-Band zu erwerben, den sie heute zugeteilt haben.
- Maximal 2 x 30 MHz im 1800 MHz-Band (GSM), falls ein Bieter im 900 MHz-Band 2 x 15 MHz oder mehr erwirbt.
Diese Beschränkung wird eingeführt, damit nicht ein einziger Betreiber den grössten Teil des GSM-Spektrums (900 MHz, 1800 MHz) "beherrschen" kann.
Bewerbungen
Sowohl die bestehenden Mobilfunkkonzessionäre (Orange, Sunrise, Swisscom und In&Phone) wie auch allfällige neue Betreiber, welche an der Auktion teilnehmen wollen, müssen bis am 18. März 2011 ein Bewerbungsdossier beim BAKOM einreichen. Darin müssen sie angeben, welchen maximalen Umfang an Frequenzen sie in den einzelnen Bändern erwerben wollen. Ferner müssen sie eine Bankgarantie in der Höhe des Mindestgebots für die beantragten Frequenzen vorlegen. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen sowie die spezifischen Verpflichtungen der Ausschreibung erfüllen können. Erfüllt ein Bewerber die Voraussetzungen, wird er von der ComCom zur Auktion zugelassen.
Es ist geplant, die Auktion in der ersten Hälfte des Jahres 2011 durchzuführen und im Anschluss daran die Konzessionen zu erteilen. Um mögliche Kollusion und Absprachen zwischen den Bietern zu verhindern, wird die ComCom die Namen der Bewerber nicht bekannt geben. Erst nach Abschluss der Auktion werden die Namen der Bewerber, die Gewinner, die erworbene Frequenzausstattung und der Zuschlagspreis veröffentlicht.



