Telekom LTE für Bonn, Hamburg, Leipzig und München
Die Deutsche Telekom hat offiziell vier weitere deutsche Städte mit einem LTE-Netz ausgestattet. In Bonn, Hamburg, Leipzig und München sind jetzt Datenraten mit der neuen Mobilfunktechnologie von bis zu 100 MBit/s möglich. Noch...[mehr]
Neue MobileInternet Datentarife von Vodafone für Laptop und Tablet
Vodafone Deutschland startet ab heute mit der Vermarktung seines neuen Datentarif-Angebotes für Laptops und Tablets. Die neuen MobileInternet Flat-Tarife bieten jetzt bei gleichem Preis bis zu dreifach höhere Datenraten. Für...[mehr]
LTE-Internet bereits für 13 Millionen Haushalte verfügbar
Der Ausbau der mobilen Breitbandnetze geht zügig voran. Aktuell können in Deutschland bereits etwa 13 Millionen Haushalte den neuen Mobilfunkstandard LTE nutzen. Das hat eine Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM bei den ...[mehr]
News
Mobilfunkunternehmen erfüllen 800-MHz-Versorgungsauflagen im Saarland und NRW
Am 14. September hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass die Mobilfunkunternehmen die Versorgungsverpflichtung für die 800 MHz Frequenzen im Saarland und in NRW erfüllt haben. Die drei Unternehmen, die Frequenzen im 800 MHz Bereich haben (Telekom/Vodafone/O2) können diese nun in den beiden genannten Bundesländern frei nutzen.
Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz unter Aufsicht der BNetzA versteigert. Die Vergabe der 800 MHz Frequenzen (auch als Digitale Dividende bezeichnet) wurde an die Auflage gekoppelt, zunächst unterversorgte Regionen mit einem Breitband Zugang zu versorgen. Dazu wurden Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Prioritätsstufen versehen. In jeder Prioritätsstufe müssen 90% der Bevölkerung versorgt werden, bevor die Unternehmen in der nächsten Prioritätsstufe ausbauen dürfen. Folgende Prioritätsstufen wurden festgelegt:
1) In einer ersten Stufe sind zunächst die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 1).
2) In einer zweiten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5 000 und bis zu 20 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 2).
3) In einer dritten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20 000 und bis zu 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 3).
4) In einer vierten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 4).
Die Versorgungsverpflichtung basiert dabei auf Bundeslandebene, das führt dazu, dass in Stadtstaaten und dicht besiedelten Bundesländern schon früh die Versorgungsauflagen erfüllt werden können. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zeigte sich zufrieden mit dem Ausbautempo der Netzbetreiber:
"Ich freue mich, dass nach so kurzer Zeit bereits in zwei Bundesländern die Versorgungsauflagen erfüllt werden. Die Unternehmen haben nach der Versteigerung schnell mit dem Breitbandausbau begonnen, sodass dieser zügig voranschreitet. Ich erwarte, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung weiter verbessert wird". (Vgl. Pressemitteilung der BNetzA vom 14.9.2011).




Die Bundesnetzagentur entblödet sich auch gar nicht.
Wann wird ein Highspeed-Internet-Anschluss endlich zu einem Grundrecht?
sagt dir RAM von der Telekom etwas? Evtl. buchbar?